Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SimpleTrain GmbH

(Stand 14.10.2024)

1. Leistungen von SimpleTrain

SimpleTrain bucht im Auftrag des Kunden / der Kundin Tickets für nationale und internationale Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Fähren etc.).

2. Vertragsabschluss

Der Auftrag zur Buchung von Tickets kommt dadurch zustande, dass der Kunde / die Kundin eine Offerte von SimpleTrain annimmt. Diese Annahme kann im Buchungstool, per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationskanäle erfolgen.

Wird eine Buchung im Online-Ticketshop getätigt, kommt die Buchung durch die Bestätigung per E-Mail zu Stande.

3. Vertragsparteien

Der Vertrag für die Reise kommt direkt zwischen dem Kunden / der Kundin und dem jeweiligen Transportunternehmen zustande. SimpleTrain übernimmt lediglich die Abwicklung der Buchungen. Im Verhältnis zwischen dem Kunden / der Kundin und dem Transportunternehmen gelten die AGB der jeweiligen Transportunternehmen.

4. Ticketpreise

Preisangaben von SimpleTrain sind Richtwerte. Es gelten die Ticketpreise im Zeitpunkt der Buchung. Diese können manchmal von der Offerte abweichen.

SimpleTrain bevorschusst den Kaufpreis für die Tickets, um den im Zeitpunkt der Buchung gültigen Ticketpreis zu erhalten.

Ticketpreise werden dem Kunden / der Kundin nach der Buchung in Rechnung gestellt und sind vom Kunden / von der Kundin umgehend bei Erhalt der Rechnung an SimpleTrain zu bezahlen.

Die Auslieferung der Tickets von SimpleTrain an den Kunden / die Kundin erfolgt erst nach Bezahlung der Rechnung.

Die Rechnungsstellung erfolgt in Schweizer Franken. Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Bei der Bezahlung in Fremdwährungen fallen Umrechnungsgebühren an. Diese sind vom Kunden / von der Kundin zu tragen.

5. Bearbeitungsgebühr von SimpleTrain

Für ihre Leistungen verrechnet SimpleTrain eine Bearbeitungsgebühr, welche in der Offerte definiert wird. Diese wird gleichzeitig mit dem Ticketpreis in Rechnung gestellt.

6. Prüfung und Gültigkeit der Tickets

Der Kunde / die Kundin prüft die gelieferten Tickets innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt und meldet SimpleTrain allfällige Buchungsfehler unverzüglich. Andernfalls können fehlerhafte Tickets nicht retourniert werden, und SimpleTrain übernimmt keine allfälligen Kosten, die durch Drittanbieter (z.B. Hotel, Fluggesellschaften) entstanden sind.

Die Tickets sind nur für den Transport gemäss den auf den Tickets aufgedruckten Angaben gültig.

7. Umbuchungen und Annullationen

Umbuchungen und Annullationen sind nur gemäss den AGB der jeweiligen Transportunternehmen möglich, zuzüglich der von SimpleTrain benötigten Bearbeitungszeit.

Für Umbuchungen und Annullationen verrechnet SimpleTrain ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr.

8. Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist Sache des Kunden / der Kundin und wird dringend empfohlen.

9. Gewährleistung und Haftung

SimpleTrain unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die von den Transportunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen zum Buchungszeitpunkt korrekt sind, kann jedoch nicht für Fehler und ungenaue oder unvollständige Informationen verantwortlich gemacht werden.

SimpleTrain wendet bei der Buchung die gebotene Sorgfalt an, schliesst jedoch jede Gewährleistung für die Leistungen der Transportunternehmen aus. SimpleTrain haftet insbesondere nicht für Fahrplanänderungen, die nach dem Buchungszeitpunkt publiziert werden. Die Kundin / der Kunde ist dafür verantwortlich, sich vor der Abreise über eventuelle Änderungen der Reiseroute oder den Abfahrtszeiten zu informieren.

SimpleTrain ist nicht als Transportunternehmen tätig und kann daher gegenüber Kundinnen und Kunden nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer Handlung oder Unterlassung eines Transportunternehmens resultieren.

SimpleTrain kann nicht für eine Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung aller oder eines Teils der verkauften Leistungen eines Transportunternehmens haftbar gemacht werden.

SimpleTrain schliesst zudem ihre Haftung aus, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf:

– Versäumnisse oder Fehlverhalten des Kunden, der Kundin oder einer Drittperson;

– Höhere Gewalt (Streik, Unruhen und kriegerische Ereignisse, Epidemien und Pandemien, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen etc.);

– Fahrplanänderungen, Verspätungen, Folgeverspätungen, Zugsausfälle, Unfälle etc.;

– oder sonstige Ereignisse, welche für SimpleTrain nicht vorhersehbar waren.

Die Verantwortung für die Einforderung allfälliger Rückerstattungen gegenüber einem Transportunternehmen liegt beim Kunden / bei der Kundin. Bei Rückerstattungen, die auf Zugsausfälle zurückzuführen sind, wird SimpleTrain den Kunden / die Kundin nach eigenem Ermessen unterstützen.

SimpleTrain kommt nicht für Folgeschäden bei Drittanbietern (z.B. Hotel, Fluggesellschaften) auf, welche Kund:innen selber gebucht haben.

Im Übrigen müssen allfällige Ansprüche spätestens 4 Wochen nach Reisebeendigung gegenüber SimpleTrain geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt.

Die Beschränkung der Gewährleistung und Haftung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz

SimpleTrain benötigt vom Kunden / von der Kundin und den Mitreisenden verschiedene Daten wie Vor- und Nachname und je nach Buchung Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw. SimpleTrain leitet diese Daten nur weiter, soweit dies zur Vertragsabwicklung mit den Transportunternehmen erforderlich ist. Diese können sich im Ausland befinden.

SimpleTrain hält die Vorschriften über den Datenschutz ein und Kund:innen haben das Recht, jederzeit Auskunft über sämtliche von SimpleTrain bearbeiteten, sie betreffenden Personendaten zu verlangen.

11. Anwendbares Recht

Im Verhältnis zwischen dem Kunden / der Kundin und SimpleTrain ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.